Das Infektionsgeschehen rund um COVID-19 war das bestimmende Thema bei der BSAG im Jahr 2020. Unter anderem sind alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) seit Ende April verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen von der sogenannten »Maskenpflicht« sind Kinder unter sieben Jahren sowie Personen, die »aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Bedeckung tragen können«, so heißt es im Beschluss des Bremer Senats.
Wie diese Vorgaben von den Fahrgästen eingehalten werden, dazu standen und stehen die BSAG, das Ordnungsamt beim Senator für Inneres und die Verkehrssenatorin seit Einführung der Regeln im engen Austausch. Gemeinsam hat man die Entwicklung im öffentlichen Raum – und damit auch in den Bussen und Bahnen der BSAG – im Blick. Ein erstes Fazit: Die Bedeckungspflicht wird von den allermeisten Fahrgästen eingehalten. Allerdings zeigten Hinweise der Fahrerinnen und Fahrern der BSAG, aber auch von Fahrgästen, dass es immer wieder Fahrgäste gab, die – jedenfalls augenscheinlich – ohne ersichtlichen Grund keine Maske trugen.
Darauf reagierten das Ordnungsamt und die BSAG nun in Absprache mit der Verkehrssenatorin. Seit dem 18. Juni begleiten Mitarbeitende des Ordnungsamts die Fahrausweisprüferinnen und –prüfer regelmäßig bei ihrem Einsatz im Netz der Bremer Straßenbahn AG. Fahrgäste ohne die jeweils vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung werden auf die Pflicht hingewiesen. Dabei orientiert sich das Einsatzgebiet auch an den Rückmeldungen der Fahrgäste auf aufgetretene Nachlässigkeiten bei der Umsetzung der Maskenpflicht.
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